AutoErlebniswelt-Tü Taunus - Schon seit 1. Juli 2012 ermöglicht die Fahrzeugzulassungs-Verordnung gemäß § 8 Abs. 1a, dass Fahrzeughalter zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zulassen dürfen. Ein Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilkennzeichen: -
Tageszulassung und Kurzzeitkennzeichen - AutoScout24
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